Notarinnen und Notare sind zuständig für Beurkundung jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.
So finden Sie zu uns
Das sagen unsere Kunden*innen über uns
Karsten Basler
"Wir hatten Herrn Danz mit der Erbschaftsabwicklung und dem damit verbundenen Wohnungsverkauf beauftragt und möchten uns für die freundliche Beratung u..."
Michael Borse
"Wir waren bei dem Notariat Danz um einen Grundstückskaufvertrag abzuschließen. Der Kontakt per Email war problemlos. Es wurde alles im Vorfeld besproc..."